Leitfaden · Zoll
Incoterms 2020 für spanische Exporteure erklärt
Ein Incoterm sind drei Buchstaben, die festlegen, wer den Transport organisiert und bezahlt, wer die Zollabfertigung übernimmt, wer die Ware versichert und an welchem Punkt genau die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Wählen Sie die falsche Klausel, und aus einem günstig aussehenden Angebot werden Kosten — oder eine Haftung —, die Sie nie eingerechnet haben. Hier stehen die Incoterms-2020-Klauseln, die für Straßenfracht ab Spanien zählen, in Klartext.
7 Min. Lesezeit
Was ein Incoterm tatsächlich entscheidet
Incoterms (International Commercial Terms, herausgegeben von der Internationalen Handelskammer) sind ein gemeinsames Vokabular dafür, wer bei einem Warenkauf was tut. Jede Dreibuchstabenklausel legt vier Dinge fest: wer die Beförderung organisiert und bezahlt, wer die Ausfuhr- und Einfuhrabfertigung übernimmt, wer die Kosten von Verlust oder Beschädigung trägt und den genauen Punkt, an dem diese Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer übergeht.
Nennen Sie nach der Klausel immer den benannten Ort — „DAP Manchester“ oder „FCA Barcelona“, nicht bloß „DAP“. Der Ort ist der Punkt, an dem die Lieferung und meist auch der Gefahrübergang stattfinden; ihn wegzulassen ist die häufigste Streitursache überhaupt.
Die Klauseln, die Sie im EU-Straßengüterverkehr brauchen
Der Verkäufer tut am wenigsten: EXW und FCA
Bei EXW (Ex Works, ab Werk) stellt der Verkäufer die Ware lediglich auf seinem Gelände bereit, und der Käufer organisiert alles Übrige, einschließlich der Ausfuhrabfertigung — was heikel ist, weil der Käufer eine spanische Ausfuhranmeldung oft gar nicht abgeben kann. FCA (Free Carrier, frei Frachtführer) ist die sauberere Wahl: Der Verkäufer übergibt die Ware an der eigenen Rampe oder an einem benannten Ort dem Frachtführer des Käufers und erledigt die Ausfuhrabfertigung, danach geht die Gefahr auf den Käufer über.
Der Verkäufer zahlt die Beförderung: CPT und CIP
Bei CPT (Carriage Paid To, frachtfrei) und CIP (Carriage and Insurance Paid To, frachtfrei versichert) bezahlt der Verkäufer den Transport bis zu einem benannten Bestimmungsort, doch die Gefahr geht früh über — bei Übergabe an den ersten Frachtführer, nicht bei Ankunft. Bei CIP muss der Verkäufer zusätzlich eine Versicherung zugunsten des Käufers abschließen. Genau die Lücke zwischen dem Ort des Gefahrübergangs und dem Ende der bezahlten Beförderung wird gern übersehen.
Der Verkäufer liefert bis zum Ziel: DAP, DPU und DDP
DAP (Delivered At Place, geliefert benannter Ort) heißt, dass der Verkäufer entladebereit am benannten Bestimmungsort liefert und bis dahin die gesamte Gefahr trägt — die häufigste Klausel für Haustürzustellung im EU-Straßengüterverkehr. DPU (Delivered at Place Unloaded) ist dasselbe, nur entlädt der Verkäufer zusätzlich. DDP (Delivered Duty Paid, geliefert verzollt) geht am weitesten: Der Verkäufer übernimmt auch die Einfuhrabfertigung und zahlt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer im Bestimmungsland.
Wer die Zollabfertigung übernimmt
Im EU-Binnenmarkt gibt es keinen Zollschritt, dort regelt der Incoterm also nur Beförderung und Gefahr. Für Drittländer wie das Vereinigte Königreich und die Schweiz entscheidet der Incoterm, wer Ausführer und wer Einführer ist. Bei FCA oder DAP erledigt der Verkäufer die Ausfuhr und der Käufer die Einfuhr; bei DDP verantwortet der Verkäufer beide Enden. Auf unseren zollbetreuten Drittlandsrelationen reichen zugelassene Zollagenten im Bestimmungsland die Anmeldungen ein — doch der Incoterm bestimmt weiterhin, auf wessen Rechnung sie eingereicht werden und wer die Abgaben trägt.
Wo die Gefahr übergeht — und warum die Versicherung ihr folgt
Der Gefahrübergang ist nicht dasselbe wie die Frage, wer den Transport bezahlt hat. Bei CPT oder CIP geht die Gefahr schon beim ersten Frachtführer in Spanien über, obwohl der Verkäufer die Beförderung bis zum Ziel bezahlt; bei DAP erst bei Ankunft. Wer für einen Abschnitt die Gefahr trägt, sollte für diesen Abschnitt auch die Warentransportversicherung halten. Die Haftung des Frachtführers nach CMR ist auf rund 8,33 SZR je Kilogramm begrenzt und entspricht nicht dem Wert Ihrer Ware, eine Allgefahrendeckung ist also eine eigene Entscheidung — siehe unseren Leitfaden zu Schäden und Versicherung.
Übliche Wahl und die Fallen
Für Straßenfracht ab Spanien decken FCA und DAP die meisten Fälle ab: FCA, wenn der Käufer den Hauptlauf steuert, DAP, wenn der Verkäufer von Haus zu Haus anbietet. EXW sieht einfach aus, lässt den Käufer aber ohne Nachweis der Ausfuhr aus Spanien, was die Steuerbefreiung kippen kann — FCA ist deshalb meist sicherer. DDP wirkt käuferfreundlich, macht den Verkäufer aber für ausländische Einfuhrumsatzsteuer und Zölle haftbar, die er womöglich nicht erstattet bekommt; bieten Sie es nur an, wenn Sie das Steuerrecht des Bestimmungslands kennen.
Wie der Incoterm Ihr Angebot verändert
Wenn Sie einen Frachtpreis anfragen, sagt uns der Incoterm, was einzuschließen ist. Ein DAP-Angebot deckt Beförderung und Zustellung bis zur Tür; ein DDP-Angebot muss zusätzlich die Einfuhranmeldung des Zollagenten, Zölle und Einfuhrumsatzsteuer einkalkulieren; ein FCA-Angebot deckt womöglich nur die Fahrt bis zum Hub des Käufers. Nennen Sie uns Incoterm und benannten Ort bei der Anfrage, damit das schriftliche Angebot genau die Abschnitte abbildet, die Sie einkaufen — keine Lücken, keine Überraschungen.
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