
Europäischer Straßengüterverkehr · Lkw-Fahrverbote
Sonntags-, Feiertags- und saisonale Fahrverbote für schwere Lkw in den Transitländern von SAVA, berechnet aus den amtlichen Regeln jedes Landes. Abonnieren Sie den Kalender eines Landes oder laden Sie eine .ics-Datei herunter, damit die Verbote direkt in Ihrer Planung landen.
Lkw über 7,5 t dürfen sonntags und an Feiertagen bundesweit von 00:00 bis 22:00 Uhr nicht fahren. Im Sommer gelten zusätzlich Samstagsverbote auf bestimmten Autobahnen.
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Sommerliche Samstagsverbote auf Autobahnen. 1. Juli bis 31. August, samstags 07:00 bis 20:00 Uhr, für Lkw über 7,5 t auf den gelisteten Autobahnen (etwa A1, A2, A3, A8…). Die genauen Strecken stehen in der Ferienreiseverordnung.
Ausnahmen. Kombinierter Verkehr von und zum nächstgelegenen Terminal, leicht verderbliche Lebensmittel, lebende Tiere und einige weitere Kategorien sind ausgenommen.
§30 StVO / Ferienreiseverordnung (BMDV) · zuletzt geprüft am 2026-06
Lkw über 7,5 t dürfen sonntags und an Feiertagen von 00:00 bis 22:00 Uhr nicht fahren (und bereits ab 22:00 Uhr am Vortag). Bison Futé veröffentlicht jedes Jahr zusätzliche Sperrtermine für Sommer, Winter und den überregionalen Verkehr.
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Sondertermine von Bison Futé. Zusätzliche nationale und überregionale Sperrtage werden jedes Jahr für die Sommerreisewellen und die Winterspitzen veröffentlicht. Prüfen Sie den geltenden Kalender bei der amtlichen Quelle.
Ausnahmen. Kombinierter Verkehr, leicht verderbliche Waren und einzelne Kategorien sind ausgenommen; in der Île-de-France sowie auf der A7 und A9 gelten besondere Regeln.
Bison Futé (Ministère de la Transition écologique) · zuletzt geprüft am 2026-06
Lkw über 7,5 t dürfen sonntags und an Feiertagen nicht fahren. Die Zeiten hängen vom Monat ab und richten sich nach dem jährlichen calendario divieti (etwa 09:00 bis 22:00 Uhr im Winter, 07:00 bis 22:00 Uhr im Sommer).
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Jährlicher calendario divieti. Das italienische Ministerium für Infrastruktur und Verkehr veröffentlicht die genauen Sperrtage und -zeiten des Jahres, einschließlich zusätzlicher Sommertermine. Die hier gezeigten Zeiten sind Richtwerte, bitte im amtlichen Kalender prüfen.
MIT — Calendario divieti di circolazione · zuletzt geprüft am 2026-06
Lkw über 7,5 t dürfen samstags von 15:00 bis 24:00 Uhr sowie sonntags und an Feiertagen von 00:00 bis 22:00 Uhr nicht fahren, dazu kommt ein Nachtfahrverbot. In Tirol gelten sektorale und saisonale Fahrverbote.
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Nachtfahrverbot. Ein Nachtfahrverbot (22:00 bis 05:00 Uhr) gilt ganzjährig für Lkw über 7,5 t auf vielen Straßen.
Beschränkungen in Tirol. Tirol wendet ein sektorales Fahrverbot für bestimmte Güter an, dazu saisonale Wochenendverbote (etwa auf der A12 und A13). Die geltenden Tiroler Regeln bitte gesondert prüfen.
ASFINAG / §42 StVO · zuletzt geprüft am 2026-06
Lkw über 3,5 t dürfen sonntags und an Feiertagen (ganztags) sowie jede Nacht von 22:00 bis 05:00 Uhr nicht fahren.
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Nachtfahrverbot. Ein allgemeines Nachtfahrverbot gilt täglich von 22:00 bis 05:00 Uhr für Lkw über 3,5 t.
Kantonale Feiertage. Aufgeführt sind nur die wichtigsten landesweiten Feiertage; viele kantonale Feiertage (etwa Ostermontag, Pfingstmontag, Berchtoldstag) lösen das Verbot ebenfalls aus. Bitte je Kanton prüfen.
ASTRA / OETV · zuletzt geprüft am 2026-06
Lkw über 7,5 t dürfen sonntags und an Feiertagen von 13:00 bis 22:00 Uhr nicht fahren. Im Juli und August gelten zusätzlich Tagesverbote am Freitag und Samstag auf Autobahnen und Hauptstraßen.
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Sommerliche Freitags- und Samstagsverbote. 1. Juli bis 31. August: freitags 17:00 bis 21:00 Uhr und samstags 07:00 bis 13:00 Uhr auf Autobahnen und Straßen der Klasse I, für Lkw über 7,5 t.
Act No. 361/2000 Coll. (Ministry of Transport CZ) · zuletzt geprüft am 2026-06
Lkw über 7,5 t dürfen sonntags und an Feiertagen von 00:00 bis 22:00 Uhr auf Autobahnen und Straßen der Klasse I nicht fahren. Im Sommer gelten zusätzlich Samstagsverbote.
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Sommerliche Samstagsverbote. Im Juli und August gelten auch samstags Verbote (07:00 bis 19:00 Uhr) für Lkw über 7,5 t auf Autobahnen und Straßen der Klasse I.
Bestätigte Änderung (September 2026). Das slowakische Parlament hat am 2. Juni 2026 Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen: Ab September 2026 beginnt das Sonn- und Feiertagsverbot um 06:00 statt um 00:00 Uhr (das sommerliche Samstagsverbot um 09:00 statt um 07:00 Uhr). Slowakische Staatsangehörige, die während der Sperrzeit nach Hause zurückkehren, erhalten zudem eine automatische Ausnahme, ohne Einzelgenehmigung.
Act No. 8/2009 Coll. (Ministry of Interior SK) · zuletzt geprüft am 2026-06
Lkw über 7,5 t dürfen sonntags und an Feiertagen von 08:00 bis 22:00 Uhr nicht fahren. Im Sommer gelten zusätzlich Verbote am Samstagvormittag.
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Sommerliche Samstagsverbote. In der Sommerzeit gelten auf bestimmten Straßen zusätzlich Samstagsverbote (meist 08:00 bis 13:00 Uhr). Bitte die geltenden Termine und Zeiten prüfen.
Rules on restrictions of road traffic (Ministry of Infrastructure SI) · zuletzt geprüft am 2026-06
Kein allgemeines ganzjähriges Wochenendverbot. Lkw über 12 t unterliegen während der Sommerferienzeit und rund um Feiertage Fahrverboten.
Kein landesweites, automatisch datiertes Wochenend- oder Feiertagsverbot. Die Beschränkungen sind hier saisonal oder streckenbezogen (siehe Hinweise und amtliche Quelle).
Sommerliche Wochenendverbote. Vom letzten Freitag im Juni bis Ende August: freitags 18:00 bis 22:00 Uhr, samstags 08:00 bis 14:00 Uhr und sonntags 08:00 bis 22:00 Uhr, für Lkw über 12 t.
Feiertagsvorabende. Verbote gelten auch am Vorabend und am Tag bestimmter Feiertage. Bitte die geltende Verordnung prüfen.
Regulation of the Minister of Infrastructure (PL) · zuletzt geprüft am 2026-06
Lkw über 7,5 t unterliegen Wochenend- und Feiertagsverboten, am strengsten in der Sommerzeit; die genauen Termine und Zeiten werden jährlich festgelegt.
Kein landesweites, automatisch datiertes Wochenend- oder Feiertagsverbot. Die Beschränkungen sind hier saisonal oder streckenbezogen (siehe Hinweise und amtliche Quelle).
Wochenend- und Feiertagsverbote. Verbote gelten an Feiertagen und in der Sommerzeit von Samstagnachmittag oder -abend bis Sonntag, für Lkw über 7,5 t. Die geltenden Termine und Zeiten bitte bei der amtlichen Quelle prüfen.
Decree 13/2010 (Ministry for National Economy HU) · zuletzt geprüft am 2026-06
Kein allgemeines landesweites Wochenendverbot. Auf bestimmten Strecken (vor allem Richtung Schwarzmeerküste) gelten im Sommer Wochenendverbote für Lkw über 7,5 t, dazu hitzebedingte Tagesverbote.
Kein landesweites, automatisch datiertes Wochenend- oder Feiertagsverbot. Die Beschränkungen sind hier saisonal oder streckenbezogen (siehe Hinweise und amtliche Quelle).
Sommerliche Streckenverbote. Auf bestimmten Nationalstraßen (etwa Richtung Küste) gelten in der Sommersaison Wochenendverbote für Lkw über 7,5 t. Bitte die geltenden Strecken und Termine prüfen.
Hitzeverbote (Canicula). Bei Hitzewellen können Tagesverbote (meist 12:00 bis 20:00 Uhr) für schwere Fahrzeuge angeordnet werden. Bitte die aktuellen Bekanntmachungen beachten.
CNAIR (Romanian National Road Company) · zuletzt geprüft am 2026-06
Kein einfaches landesweites Wochenendverbot. Die DGT veröffentlicht jährlich eine Verfügung mit strecken- und terminbezogenen Beschränkungen für Lkw über 7,5 t (Sonn- und Feiertage auf gelisteten Straßen, dazu Regeln für Großraum- und Schwertransporte sowie saisonale Regeln).
Kein landesweites, automatisch datiertes Wochenend- oder Feiertagsverbot. Die Beschränkungen sind hier saisonal oder streckenbezogen (siehe Hinweise und amtliche Quelle).
Jährliche DGT-Verfügung. Die Beschränkungen sind je Straße, Datum und Uhrzeit in der jährlichen Verfügung der DGT festgelegt, einschließlich Sonn- und Feiertagen auf gelisteten Korridoren, Sommer- und Feiertagsspitzen sowie Zeitfenstern für Großraum- und Schwertransporte. Prüfen Sie die geltende Verfügung für Ihre Strecke.
DGT — Restricciones a la circulación · zuletzt geprüft am 2026-06
Kein landesweites Wochenend- oder Feiertagsfahrverbot für Lkw. Die Beschränkungen sind örtlich (städtische Umwelt- und Null-Emissions-Zonen).
Kein landesweites, automatisch datiertes Wochenend- oder Feiertagsverbot. Die Beschränkungen sind hier saisonal oder streckenbezogen (siehe Hinweise und amtliche Quelle).
Umweltzonen. Die Städte betreiben Umwelt- und Null-Emissions-Zonen (milieuzones), die ältere oder schwerere Lkw einschränken. Ein landesweites Wochenendfahrverbot gibt es nicht.
Rijkswaterstaat · zuletzt geprüft am 2026-06
Kein landesweites Wochenend- oder Feiertagsfahrverbot für Lkw. Die Beschränkungen sind örtlich (Umweltzonen in Brüssel, Antwerpen und Gent).
Kein landesweites, automatisch datiertes Wochenend- oder Feiertagsverbot. Die Beschränkungen sind hier saisonal oder streckenbezogen (siehe Hinweise und amtliche Quelle).
Umweltzonen. Brüssel, Antwerpen und Gent betreiben Umweltzonen, die nicht konforme Fahrzeuge einschränken. Ein landesweites Wochenendfahrverbot gibt es nicht.
FPS Mobility and Transport (BE) · zuletzt geprüft am 2026-06
Kein landesweites Wochenend- oder Feiertagsfahrverbot für Lkw.
Kein landesweites, automatisch datiertes Wochenend- oder Feiertagsverbot. Die Beschränkungen sind hier saisonal oder streckenbezogen (siehe Hinweise und amtliche Quelle).
Kein allgemeines Verbot. Luxemburg wendet kein allgemeines Wochenendfahrverbot für Lkw an; die üblichen ADR-Regeln sowie Gewichts- und Maßvorschriften gelten weiterhin.
Administration des ponts et chaussées (LU) · zuletzt geprüft am 2026-06
Nur zur allgemeinen Orientierung: Fahrverbote ändern sich, und viele saisonale, regionale und streckenbezogene Regeln stehen hier nicht. Prüfen Sie die geltenden Beschränkungen vor jeder Disposition bei der amtlichen Quelle des jeweiligen Landes. SAVA fährt Stückgut im Linienverkehr und plant die Ladungen um diese Verbote herum.
Die meisten Transitländer von SAVA beschränken schwere Lkw (in der Regel über 7,5 t) sonntags und an Feiertagen, darunter Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, die Schweiz, Tschechien, die Slowakei und Slowenien. Die Niederlande, Belgien und Luxemburg haben kein landesweites Wochenendverbot, während Polen, Ungarn, Rumänien und Spanien saisonale oder streckenbezogene Beschränkungen anwenden.
Meist für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht; die Schweiz wendet ihr Verbot bereits ab 3,5 t an. Gewichtsgrenzen und Ausnahmen (etwa für den kombinierten Verkehr oder leicht verderbliche Waren) unterscheiden sich je Land, prüfen Sie immer die amtliche Quelle für Ihre Strecke.
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Sie sind aus den amtlichen Regeln jedes Landes berechnet, und wir verlinken für jedes Land die Quelle, aber Fahrverbote ändern sich, besonders die saisonalen und streckenbezogenen, die hier als Hinweis und nicht als festes Datum stehen. Prüfen Sie die geltenden Beschränkungen vor jeder Disposition bei der amtlichen Quelle.
Wir fahren Stückgut im Linienverkehr und planen die Ladungen um Sonntags-, Feiertags- und Saisonverbote herum, damit Ihre Ware weiterläuft. Einzelne Kategorien (etwa kombinierter Verkehr oder leicht verderbliche Waren) sind in bestimmten Ländern ausgenommen.
Nennen Sie uns Relation und Zeitfenster. Wir planen um Sonntags-, Feiertags- und Saisonverbote herum, damit Ihre Ware weiterläuft.
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