
Schweiz: die landesweiten Fahrverbote für schwere Lkw, die nächsten Termine und wo Sie sie vor dem Beladen prüfen.
Lkw über 3,5 t dürfen sonntags und an Feiertagen (ganztags) sowie jede Nacht von 22:00 bis 05:00 Uhr nicht fahren.
Wöchentlich · Sonntag00:00–24:00
Gilt für: trucks over 3.5 t · Geltungsbereich: Landesweit
Feiertage00:00–24:00
Gilt für: trucks over 3.5 t · Geltungsbereich: Landesweit
Ein Feiertag bringt dasselbe Fahrverbot wie ein Sonntag. Das sind die nächsten.
Nachtfahrverbot. Ein allgemeines Nachtfahrverbot gilt täglich von 22:00 bis 05:00 Uhr für Lkw über 3,5 t.
Bewegliche eidgenössische Feiertage. Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt und Pfingstmontag sind eidgenössische Feiertage nach Art. 91 VRV: Sie lösen das Fahrverbot landesweit aus, nicht nur in einzelnen Kantonen. Der Stephanstag (26. Dezember) ist ebenfalls eidgenössisch, ausser wenn Weihnachten auf einen Freitag oder Montag fällt (Vorbehalt der VRV).
Kantonale Feiertage. Aufgeführt sind nur die wichtigsten landesweiten Feiertage; viele kantonale Feiertage (etwa Ostermontag, Pfingstmontag, Berchtoldstag) lösen das Verbot ebenfalls aus. Bitte je Kanton prüfen.
Revidierte VRV-Ausnahmen (Juli 2026). Seit dem 1. Juli 2026 (VRV-Revision) sind Transporte leicht verderblicher Güter und lebender Tiere sowohl vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot als auch vom Nachtfahrverbot automatisch ausgenommen — ohne vorgängige Sonderbewilligung.
ASTRA / VRV Art. 91 · zuletzt geprüft am 2026-08
Die Schweiz wendet das Fahrverbot ab 3,5 t an, nicht erst ab 7,5 t — die niedrigste Schwelle im ganzen Kalender — und es gilt sonntags und an Feiertagen den ganzen Tag, dazu jede Nacht von 22:00 bis 05:00 Uhr. Auch kantonale Feiertage lösen es aus, der Kalender unterscheidet sich also von Kanton zu Kanton. Seit der VRV-Revision vom 1. Juli 2026 sind leicht verderbliche Güter und lebende Tiere automatisch ausgenommen.